Ungarn – EKAER System
In Ungarn ist seit 2015 das Elektronische System zur Meldung von Gütertransporten (EKAER) gültig.
Eine EKAER Anmeldung ist erst dann erforderlich, wenn der Wert der Waren 5 Millionen Forint (HUF) und 2500 kg übersteigt.
Bei Riskanten Güter liegt die Grenze bereits bei 1 Millionen HUF und 500kg.
Riskante Güter sind, Gütergruppen bei denen ein erhöhtes Risiko von Steuerbetrug besteht.
• Lebensmittel / Futtermittel
• Baustoffe, chemische Stoffe und best. Mineralien
• Düngemittel, Pestizide
• Naturholz und Brennholz
• Bekleidung und Schuhe
Sind die Waren Anmeldepflichtig, müssen diese mit einer sendungsbezogenen EKAER-Nummer auf den Lieferpapieren angemeldet werden.
Die EKAER-Nummer hat eine Gültigkeit von 15 Tagen und kann online beantragt werden.
EORI-Nummer
Die EORI-Nummer (Economic Operators’ Registration and Identification) dient der Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten, sie könnte auch als Kundennummer beim Zoll bezeichnet werden.
Jeder Wirtschaftsbeteiligte kann diese kostenfrei bei der Generalzolldirektion in Dresden beantragen. Die Vergabe der EORI-Nummer ist kostenfrei, diese ist dauerhaft gültig.
Zolltarifnummer
Unternehmen benötigen für die Abwicklung ihrer Außenhandelsgeschäfte eine Zolltarifnummer, die auch Warennummer genannt wird. Die Zolltarifnummer ist die numerische Codierung einer Ware. Die Ermittlung der Zolltarifnummer nennt man Tarifierung oder Einreihung der Ware in den Zolltarif der Europäischen Union.
Die Zolltarifnummer ist erforderlich, um die Import- und Exportvorschriften für die betreffende Ware ermitteln zu können.
Die Zolltarifnummer kann Online unter zolltarifnummern.de rausgefunden werden. Außerdem bekommt man eine unverbindliche Zolltarifauskunft bzw. Hilfestellung beim Informations- und Wissensmanagement Zoll in Dresden
Ursprungsrecht
Das Ursprungsrecht unterscheidet zwischen dem präferenziellen und dem nichtpräferenziellen Ursprung. Der präferenzielle Ursprung ist Grundlage für die Gewährung von Zollbegünstigungen bzw. Zollbefreiungen im Handel zwischen bestimmten Ländern, die ein entsprechendes Abkommen geschlossen haben. Oder ein Land, das Zollbegünstigungen bzw. Zollbefreiungen einseitig gewährt. Der nicht präferenzielle Ursprung hingegen wird für Statistische Zwecke genutzt und ist Grundlage für z.B. Antidumpingabgaben.